Weitere Entscheidung unten: VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008

Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08   

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https://dejure.org/2008,7329
VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,7329)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.09.2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,7329)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. September 2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,7329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines Ausschreibungsverfahrens und Vergabeverfahrens von Multifunktionsrollstühlen in zwei Losen; Wettbewerbsrechtliche Einstufungsvoraussetzungen von Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 Gesetz ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Verdeckte Bietergemeinschaft" ist unzulässige Doppelbewerbung! (IBR 2008, 756)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (41)

  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2005 - VK-SH 29/05

    Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Ein Bieter muss sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären, notfalls auch durch Hinzuziehung rechtlichen Beistandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14.11.2007 - 13 O 360/07; VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - 12-04/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).

    Diese Verpflichtung zur Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bei Ungereimtheiten in den Verdingungsunterlagen ist zwingend geboten, da nur so etwaige Unklarheiten unmittelbar aufgeklärt und korrigiert werden können (erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).

    Nicht nur der Umstand, dass sie als Bieter verpflichtet gewesen wäre, dieses Sonderwissen unverzüglich dem öffentlichen Auftraggeber mitzuteilen, damit dieser die anderen Bieter informieren kann (vgl. dazu statt aller: erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05), führt zur Unbeachtlichkeit dieses Vortrags, sondern auch die Tatsache, dass ein vernünftig kalkulierender Bieter ­ohne konkret von den zwei Verordnungen zu wissendie Möglichkeit einer Verordnung von Sondermodellen ebenfalls in die Kalkulation einbezieht.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    (aa) Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen und liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellen des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Die Darlegung oder gar der substantiierte Nachweis, dass der Antragsteller bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder das er eine "echte Chance" auf den Zuschlag gehabt hätte, sind somit nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
    Entgegen der Auffassung des OLG München (vgl. Beschluss vom 24.05.2004 - Verg 006/04) wird die Agg nach §§ 3,5, 220 ff. SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.08.08 ­ VK3-107/08, Beschluss vom 9. Mai 2007- VK 1-26/07, Beschluss vom 14. November 2007- VK 3-124/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008 - VII- Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07 (vorläufige Rechtsauffassung); vgl. auch EuGH, Urteil vom 13.Dezember 2007 - Rs. C- 337/06).

    Zwar finanziert sich die Agg überwiegend durch Mitgliedsbeiträge der Versicherten (hinzu kommen weitere staatliche Leistungen wie beispielsweise eine Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nach § 221 SGB V), allerdings reicht nach Auffassung des EuGH ein funktionelles Verständnis einer staatlichen Finanzierung aus, weshalb es keinen Unterschied macht, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den Krankenkassen zur Verfügung stellt, oder ob der Staat Einrichtungen das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen (vgl. EuGH Urteil vom 13.12.2007 - Rs. C-337/06).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - L 21 SF 41/10

    Darf ein Bieter als Nachunternehmer eines anderen Bieters agieren?

    Unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe ist es zwar, einen geheimen Wettbewerb zwischen den beteiligten Bietern sicherzustellen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 17.09.2008 - VK-SH 10/08, IBR 2008, 756).

    Für eine derartige Annahme müssen weitere Tatsachen hinzutreten, die nach Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2008 - VII-Verg 2/08, VergabeR 2008, 865; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.2006 - VII-Verg 10/06, NZBau 2006, 810; OLG München, Beschluss v. 11.08.2008 - Verg 16/08, VergabeR 2009, 61; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 17.09.2008, a.a.O.).

  • VK Sachsen-Anhalt, 05.03.2012 - 2 VK LSA 35/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb bei

    Hierfür müssen weitere Tatsachen hinzukommen, die nach Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zur selben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein v. 17.09.2008 Az. VK-SH 10/08, mit weiteren Nachweisen, OLG Düsseldorf v. 13.04.2006 Az: VII Verg 10/06).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11

    Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen

    Die Pflicht des Auftraggebers, alle kalkulationsrelevanten Parameter zu ermitteln und zusammenzustellen und damit den genauen Leistungsgegenstand und -umfang vor Erstellung der Leistungsbeschreibung aufzuklären, unterliegt der Grenze des Mach- und Zumutbaren (VK Niedersachsen, Beschluss vom 17.03.2011, Az.: VgK-65/2010; Beschluss vom 07.03.2011, Az.: VgK-73/2010; Beschluss vom 29.10.2010, Az.: VgK-52/2010; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.09.2008, Az.: VK-SH 10/08).
  • VK Bund, 26.03.2014 - VK 2-19/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Instandsetzungsarbeiten

    Bei dieser Konstellation müssen weitere Gesichtspunkte hinzukommen, um einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb annehmen zu müssen - der Ausschluss vom Wettbewerb ist eine scharfe Sanktion und bedarf daher einer abgesicherten Grundlage (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. September 2008, VK-SH 10/08, unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2006, Verg 18/06).
  • VK Südbayern, 06.02.2009 - Z3-3-3194-1-36-10/08

    Antragsbefugnis bzgl. eines Nachprüfungsverfahrens bei unterlassener

    Diese Pflicht des Auftraggebers endet jedoch, wo eine in allen Punkten eindeutige Leistungsbeschreibung nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich ist (VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.09.2008 - Az.: VK-SH 10/08).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - VK-SH 5/09

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

    Zwar liegt das Angebot der Antragstellerin mit Platz 5 in der Bieterreihenfolge auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang, welches die Antragsbefugnis grundsätzlich entfallen lässt, da auf einem abgeschlagenen Platz in der Bieterreihenfolge liegende Antragsteller (auch bei Wegfall des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters) keine realistische Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 17.09.2008 ­ VK-SH 10/08; Beschluss vom 05.07.2007 - VK-SH 13/07; Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
  • VK Niedersachsen, 08.07.2009 - VgK-29/09

    Rechtmäßigkeit einer Auswahl eines Anbieters für Aufbau eines

    Da die xxxxxx jedoch gem. § 90 Abs. 2 und Abs. 3 SGB V der Aufsicht durch Landesbehörden unterstehen, geht die Rechtssprechung bislang von einer zumindest parallelen Zuständigkeit der Vergabekammer des jeweiligen Landes aus, in dem die ausschreibende xxxxxx ihren Sitz hat (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss v.17.09.2008, Az.: VK-SH 10/08 und Beschluss v.19.12.2008, Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v.28.10.2008, L 11 KR 4810/08 ER-B und Beschluss v.23.01.2009, L 11 WB 5971/08 ).
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Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08   

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https://dejure.org/2008,12427
VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,12427)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.09.2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,12427)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. September 2008 - VK-SH 10/08 (https://dejure.org/2008,12427)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsverfahren für Hilfsmittelvergaben? (IBR 2008, 1232)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (40)

  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2005 - VK-SH 29/05

    Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08
    Ein Bieter muss sich aus der Leistungsbeschreibung ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebotes klären, notfalls auch durch Hinzuziehung rechtlichen Beistandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14.11.2007 - 13 O 360/07; VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - 12-04/06; erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).

    Diese Verpflichtung zur Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bei Ungereimtheiten in den Verdingungsunterlagen ist zwingend geboten, da nur so etwaige Unklarheiten unmittelbar aufgeklärt und korrigiert werden können (erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05).

    Nicht nur der Umstand, dass sie als Bieter verpflichtet gewesen wäre, dieses Sonderwissen unverzüglich dem öffentlichen Auftraggeber mitzuteilen, damit dieser die anderen Bieter informieren kann (vgl. dazu statt aller: erkennende Kammer, Beschluss vom 21.12.2005 - VK-SH 29/05), führt zur Unbeachtlichkeit dieses Vortrags, sondern auch die Tatsache, dass ein vernünftig kalkulierender Bieter -ohne konkret von den zwei Verordnungen zu wissen- die Möglichkeit einer Verordnung von Sondermodellen ebenfalls in die Kalkulation einbezieht.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08
    (aa) Das Interesse am Auftrag ist weit auszulegen und liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellen des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Die Darlegung oder gar der substantiierte Nachweis, dass der Antragsteller bei einem rechtmäßigen Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten hätte oder das er eine "echte Chance" auf den Zuschlag gehabt hätte, sind somit nicht erforderlich, um den Zulässigkeitsanforderungen an einen Nachprüfungsantrag zu genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08
    Entgegen der Auffassung des OLG München (vgl. Beschluss vom 24.05.2004 - Verg 006/04) wird die Agg nach §§ 3,5, 220 ff. SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.v. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.08.08 - VK3-107/08, Beschluss vom 9. Mai 2007- VK 1-26/07, Beschluss vom 14. November 2007- VK 3-124/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008 - VIIVerg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2008 - Verg W 18/07 (vorläufige Rechtsauffassung); vgl. auch EuGH, Urteil vom 13.Dezember 2007 - Rs. C- 337/06).

    Zwar finanziert sich die Agg überwiegend durch Mitgliedsbeiträge der Versicherten (hinzu kommen weitere staatliche Leistungen wie beispielsweise eine Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nach § 221 SGB V), allerdings reicht nach Auffassung des EuGH ein funktionelles Verständnis einer staatlichen Finanzierung aus, weshalb es keinen Unterschied macht, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den Krankenkassen zur Verfügung stellt, oder ob der Staat Einrichtungen das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen (vgl. EuGH Urteil vom 13.12.2007 - Rs. C-337/06).

  • VK Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 1 VK 51/08

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen

    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Antragsgegnerinnen von einer Gebietskörperschaft im Sinne des § 98 Nr. 1 GWB überwiegend finanziert werden ( so z.B. OLG Düsseldorf v. 23.5.2007, Verg 50/06; VK Bund, B. v. 09.05.2007, VK 1-26/07, B. v. 14.11.2007, VK3-124/07, B. v. 18.12.2007, VK3-139/07, B. v. 19.11.2008, VK 1- 126 / 08; VK Schleswig- Holstein, B. v. 12.9.2008, VK-SH 10/08) oder ob man darauf abstellt, dass sie unter der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes stehen (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.08).

    Die mittelbare, staatlich abgesicherte Finanzierung ist als Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB zu betrachten (OLG Düsseldorf vom 23.5.2007, Verg 50/06 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 13.12.2007, C-337/06; VK Schleswig-Holstein vom 12.9.2008, VK-SH 10/08).

    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wird vom Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung bestimmt und führt dazu, dass die Vergabekammer über eine relevante Vorfrage selbst entscheiden muss (VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08) und den Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH nicht abwarten kann.

  • VK Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 1 VK 42/08

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (vgl. BGH, a.a.O., Nr. 12; so im übrigen auch z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.05.08, Verg 14/08; VK Bund, Beschluss v. 10.04.08, VK 2 37/08; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.09,VK-SH 10/08).

    Sie werden nach §§ 3, 5, 220 ff SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Kassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008, VII Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.02.2008, VergW 18/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08; VK Bund, Beschluss v. 09.01.2008 VK3-145/07).

    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wird vom Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung bestimmt und führt dazu, dass die Vergabekammer über eine relevante Vorfrage selbst entscheiden muss (VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08).

  • VK Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 1 VK 65/08

    Kirche ist nicht Teil des Staates oder öffentliche Einrichtung

    Sie werden nach §§ 3, 5, 220 ff SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Kassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008, VII Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.02.2008, VergW 18/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08; VK Bund, Beschluss v. 09.01.2008 VK3-145/07).

    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wird vom Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung bestimmt und führt dazu, dass die Vergabekammer über eine relevante Vorfrage selbst entscheiden muss (VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08).

  • VK Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 1 VK 52/08

    Vergabe von Rabattvereinbarungen

    Die mittelbare, staatlich abgesicherte Finanzierung ist als Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB zu betrachten (OLG Düsseldorf v. 23.5.2007, Verg 50/06; VK Schleswig-Holstein vom 12.9.2008, VK-SH 10/08).
  • VK Baden-Württemberg, 13.11.2008 - 1 VK 41/08

    Vergabeverfahren: Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln; Logistik und

    Sie werden nach §§ 3, 5, 220 ff SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Kassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008, VII Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.02.2008, VergW 18/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08; VK Bund, Beschluss v. 09.01.2008 VK3-145/07).

    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wird vom Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung bestimmt und führt dazu, dass die Vergabekammer über eine relevante Vorfrage selbst entscheiden muss (VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08).

  • VK Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 1 VK 44/08

    Vergabeverfahren: Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln; Logistik und

    Sie werden nach §§ 3, 5, 220 ff SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Kassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008, VII Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.02.2008, VergW 18/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08; VK Bund, Beschluss v. 09.01.2008 VK3-145/07).

    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wird vom Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung bestimmt und führt dazu, dass die Vergabekammer über eine relevante Vorfrage selbst entscheiden muss (VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08).

  • VK Baden-Württemberg, 07.11.2008 - 1 VK 40/08

    Beschleunigungsgrundsatz steht Vorabentscheidungsbeschluss entgegen

    Sie werden nach §§ 3, 5, 220 ff SGB V über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Kassenmitglieder mittelbar überwiegend durch öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 GWB finanziert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2008, VII Verg 57/07 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.02.2008, VergW 18/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08; VK Bund, Beschluss v. 09.01.2008 VK3-145/07).

    Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wird vom Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung bestimmt und führt dazu, dass die Vergabekammer über eine relevante Vorfrage selbst entscheiden muss (VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 12.09.2008, VK-SH 10/08).

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